Impressum und AGB
Impressum
*Dienstleistungen - Berends*
- Peiner Handwerksbetrieb -
Inhaber: Andre´- Christian Berends
Rechtsform: Einzelunternehmen
(Datenschutzbeauftragter im Unternehmen)
Hüttenweg 4F
31226 Peine
Tel. 0160 / 663 500 3
Email: Dienstleistungen-Berends@t-online.de
Webseite: Www.Dienstleistungen-Berends.de
USt.-ID-Nr. DE 33 / 8556 / 912
HWK - BetriebsNr. 4809
IHK - IDNr. 70 55 81
TMG - Telemediengesetz
Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen geschäftsmäßig anbietet, muss grundsätzlich bestimmte Informationen an deutlich sichtbarer Stelle auf seiner Website bereithalten,
§ 5 Telemediengesetz (TMG).
§ 5 TMG findet Anwendung auf Telemediendienste. Zu den Telemediendiensten gehören unter anderem E-Commerce Angebote, Internetseiten, Suchmaschinen, Navigationshilfen, Telebanking oder Internetwerbung. Damit ist auch der Anbieter von Waren oder Dienstleistungen im Internet zur Bereithaltung der Informationen verpflichtet.
Wichtig: Auch Influencer und geschäftliche Auftritte auf Plattformen wie z.B eBay, Facebook Amazon Marketplace, Xing, LinkedIn, Google+ und Google Play Store sind davon erfasst.
Die so genannte "Anbieterkennzeichnung" muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Sie sollte daher eindeutig ("Anbieterkennzeichnung", "Impressum") bezeichnet sein und so platziert werden, dass ein Nutzer sie ohne Probleme finden kann (kein seitenlanges Scrollen, nicht zu viele Links). Als Orientierung kann hier die 2-Klicks-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dienen. Dieser hat entschieden, dass die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist („Kontakt“ und „Impressum“), den Voraussetzungen des § 5 TMG genügt.
Hinweis auf Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform), Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Onlinehändler, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge anbieten sowie Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen über in der EU niedergelassen Online-Marktplätze anbieten, müssen aufgrund der EU-Verordnung über die Online Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO einen Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission aufnehmen.. Dieser sollte aktiv verlinkt, also klickbar und leicht zugänglich sein. Die OS-Plattform ist über folgenden Link abrufbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr /
Wir sind weder bereit noch verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Haftungshinweis:
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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage für von uns (Auftragnehmer) übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten für private und gewerbliche Kunden. Sie finden keine Anwendung bei der vertraglichen Vereinbarung der VOB/B oder bei einer Vergabe durch die öffentliche Hand nach VOB/A. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des AN erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.
Der Auftraggeber erklärt bei Angebotsannahme, sich mit unseren Allgemein Geschäftsbedienungen als Einverstanden.
§ 2 Angebot - Preise
Angebote sind Festpreise und haben eine Gültigkeit von 2 Wochen ab dem Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere zwei Monate als Vertragspreise, wenn bei Angebotsabgabe noch nicht feststeht, wann die Maßnahme begonnen und abgeschlossen sein soll. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 1,0 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 1,0% / je 0,5% Lohnkostenänderung. Steht bei Angebotsabgabe fest, bis wann die Maßnahmen abgeschlossen sein sollen, gelten die Angebotspreise bis zu diesem Zeitpunkt und erhöhen sich nach weiteren 1 Monatsfrist nach dem vorgenannten Parameter. Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von 1 Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des Auftragnehmers erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten. Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung ist „Nicht“ gestattet. Stundenlohnarbeiten Zusätzliche und notwendige Leistungen, die überwiegend Lohnkosten beinhalten, können gesondert, auf Stundenlohnbasis, zuzüglich Material abgerechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart is.
Anzahlungen In dem jeweiligen % Satz, des jeweiligen Angebotes enthalten kein Arbeitsentgeld. Sind Reinkosten für Material- o. Fahr- u. Gerüstkosten.
§ 3 Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen. Dieser Zeitraum kann Variabel sein.
§ 4 Vergütung
Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Schlusszahlung ist 7 Tage nach Rechnungszugang fällig.
§ 5 Gewährleistung/Verjährungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des fertigen Gewerks und ist die Frist, innerhalb derer Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Allgemein gültigen Technischen Merkblättern. Der jeweiligen Herstellern ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und/oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies kann besonders für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich zutreffen, sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind. Auch stark beanspruchte Wege oder Böden können diese Abnutzung vor Ende der Gewährleistung aufweisen und sind keine Mängel. Im Übrigen gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt: * 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen) * 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen.
Bei montier- u. demontierarbeiten an Schwellen, Übergegangen, Fenster- u. Türleibungen, Fenster- u. Türkanten und Scheiben. Können bei Sanierungsmaßnahmen und Erneuerungsarbeiten (Ausbrüche, Kratzer o. Abplatzungen entstehen und sind kein Gewährleistungsfall.
§ 6 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen von externen Lieferanten erbracht hat oder wird, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.
§ 8 Abnahme und Nacharbeit
Wenn nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Abnahme durch Ingebrauchnahme oder mit Ablauf einer gesetzten Frist oder durch schlüssiges Verhalten § 640 BGB). Der Aufragnehmer hat vor der (Schluss-)Abnahme einen Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Nacharbeit
Mit der Abnahme, besprechen wir gemeinsam mit dem Kunden eventuelle Nacharbeiten.
Gerne, können Sie uns auch nach der Abnahme, noch auf eventuelle nacharbeiten hinweisen.
§ 9 Leistungsermittlung Aufmaß und Abrechnung
Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach dem vereinbarten Preis. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen VOB/C ATV-Norm zugrunde legen.
§ 10 Ausschluss von Verbraucherschlichtungsverfahren
– Information gemäß § 36 VSBG Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet, noch beteiligt er sich freiwillig an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
§ 11 Datenschutz
I. Angaben zur Verantwortlichkeit, Art. 30 Abs. 1 b) DSGVO
1. Verantwortlicher Fachbereich/verantwortliche Führungskraft
Andre- Christian Berends
II. Angaben zur Verarbeitungstätigkeit
3. Risikobewertung
Besteht bei der Verarbeitung ein hohes Risiko für die betroffenen Personen?
x Nein
Ja
Wenn ja, dann Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich (Art. 35 DSGVO). Datenschutz-Folgenabschätzung als separate Anlage beifügen.
5. Rechtsgrundlage der Verarbeitungen/der Verarbeitungstätigkeit
Art. 6 Abs. 1 b DSGVO
6. Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten, Art. 30 Abs. 1 c) DSGVO
6.1. Betroffene Personengruppen 6.2. Kategorien personenbezogener Daten
Kunden, Geschäftspartner Name, Vorname, Adressdaten, (elektronische) Kontaktdaten, ggfs. Firma oder Etablissementbezeichnung, Datum des Auftrags, Gegenstand des Auftrags, Fotodokumentation der Ist-zustände und Baufortschritt.
7. Kategorien von Empfängern, denen die Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, Art. 30 Abs. 1 d) DSGVO
7.1. Interne Empfänger Vertriebsmitarbeiter, Mitarbeiter im Außendienst
Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien, Art. 30 Abs. 1 f) DSGVO
Die Datenwerden gelöscht, wenn sie für die Erfüllung des Zweck (siehe Nr. 4) nicht mehr erforderlich sind.
10. Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, Art. 30 Abs. 1 g) i.V.m. Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Betriebsinternes Sicherheitskonzept: Apple M1 Sicherheitschip bei der IT Verarbeitung. Apple A14 Bionic Chip bei der Fotodokumentation.
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Dienstleistungen-Berends - Peiner Handwerksbetrieb -, Hüttenweg 4f, 31226 Peine, Inhaber Andre-Christian Berends, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen und Pflichten sowie zur Direktwerbung, Fotodokumentation von Bauobjekten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter PeinerHandwerksbetrieb@t-online.de oder unter Datenschutzbeauftragter Peiner Handwerksbetrieb, Hüttenweg 4f, 31226 Peine, erreichen.
Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
§ 11b Widerrufsrecht für Privatkunden
Widerrufsrecht
Seit 2014 haben Privatkunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen wurden (AGV).
Beispiel für einen AGV: Der Handwerker nimmt Aufmaß vor Ort und schließt anschließend beim Kunden direkt einen mündlichen ¬Vertrag. In solchen Situationen müssen Betriebe ¬Verbraucher rechtzeitig und umfassend über ihr Widerrufsrecht belehren. Ab diesem Zeitpunkt kann der Kunde 14 Tage lang den Vertrag widerrufen, ohne Angaben von Gründen. Ausreichend hier ist ein zwei Zeiler mit Auftragsdaten an: Dienstleistungen-Berends@t-online.de / Tel. 0160 / 663 500 3
Sollte der Verbraucher binnen eines Zeitraums von 14 Tagen den Handwerkerauftrag widerrufen, so wird das Vertragsverhältnis der beiden Vertragsparteien gem. § 357 Abs. 1 BGB umgewandelt. Der rechtliche Status ist dann als Abwicklungsverhältnis festgelegt. Dieses Abwicklungsverhältnis hat sowohl für den Verbraucher als auch für den Handwerker zur Folge, dass der Handwerker etwaig geleistete Zahlungen des Verbrauchers umgehend an den Verbraucher zurückerstatten muss. Überdies müssen dann auch sämtliche bereits erfolgte Lieferungen, welche der Handwerker an den Verbraucher bereits getätigt hat, durch den Verbraucher zurückgegeben werden. Der Handwerker muss diese bei dem Verbraucher abholen, wenn die Rückgabe auf die Postwege nicht möglich sein sollte.
Je nach Tätigkeit, können: (Lärm, Schmutz, (wir arbeiten mit modernsten Techniken. Um die Belastung für den Kunden, unsere Mitarbeiter und die Umwelt auf ein Minimum, uns Technisch möglich zu reduzieren.) Bei Montagearbeiten können an z.b. Leibungen oder Rahmen Beschädigungen entstehen.
Es handelt sich hierbei, um keinen beanstandungspunkt.
Wir weisen vorab daraufhin und besprechen vor Auftragsbeginn dies mit dem Kunden.
Unternehmen, Öffentlichen Auftraggebern und Behörden, gewähren wir kein Widerrufsrecht!
Eventuelle Einzelvertrags absprachen bleiben davon unberührt!
§ 11c Hinweise und Empfehlungen
Malerarbeiten o.a. Zulassungspflichtige Handwerksarbeiten wie angegeben (minderhandwerk) führen wir nur im zulassungsfreien Bereich aus. Oder Empfehlen Ihnen einen Fachbetrieb unserer Region.
Handwerk bedeutet für uns! Ehrt das Handwerk und gibt pfusch keine Chance.
Was ist minderhandwerk?
Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seiner ständigen Rechtsprechung klar, dass nicht alle in handwerklichen Berufsbildern aufgeführten Arbeiten von vornherein den Vorschriften der HwO unterworfen sind, sondern nur solche, die den Kernbereich des entsprechenden Gewerbes ausmachen und ihm sein essentielles Gepräge geben. Es werden die sog. einfachen Tätigkeiten von Kernbereich abgegrenzt. Eine Tätigkeit ist immer dann einfach, wenn sie ,.. in kurzer Zeit erlernbar“ ist,“... weil ein Berufsanfänger sie in 2 bis 3 Monaten einwandfrei beherrschen kann...“ (Mirbach, Die neue Handwerksordnung, 5/6, Seite 7).
Beispiele hierfür:
Montagearbeiten, Schlüsselschnelldienst, Kleben von Rauhfasertapete und überstreichen mit Binderfarbe (heute Dispersionsfarbe im Volksmund genannt)., lackieren von Fenstern, Türen und Heizkörpern.
§ 11d Design- Einzelanfertigungen
Design- Einzelanfertigungen sind grundsätzlich vom Umtausch und Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Jede Anfertigung wird auf Ihren ausdrücklichen persönlichen oder empfohlenen Wunsch hin, für Sie angefertigt und stellt somit ein Weltweites Unikat dar.
Wir schützen innerhalb der Euro-Zone unsere Einzel-design´s und untersagen die Vervielfältigung oder Kopie davon.
Unabhängig davon ob es sich um eine bewegliche Sache, wie z.b. einen Waschtisch o.ä. oder eine unbewegliche Sache, an Wänden oder Böden handelt.
§ 11e Heimkino- Systeme
Heimkino- Technik beziehen wir nur von seriösen und professionellen Zulieferern.
Uns liegt der Spass und das Erlebnis des Kunden, am fertigen Endergebnis am Herzen und empfehlen aus diesem Grund.
Vor der Planung und Anschaffung einzelner Komponenten, eine ausführliche Beratung.
Ein Heimkino ist ein Luxus Produkt, Der Anspruch an die Qualität wächst stetig mit der Entwicklung des Kinos weiter.
Angefangen beim richtigen Raum, über die Projektion, Leinwand Gestaltung bis zum 4D Effekt (z.b. Bassshaker, Belüftung).
§ 12 Sonstiges
Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz Stadt Peine des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sollte eine der vorstehenden Regelungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stand Okt. 2024